Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB/ABB)
der RevierTouristik GmbH
– nachfolgend „RT“ –
§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für sämtliche Beförderungsverträge zwischen der RevierTouristik GmbH (nachfolgend „RT“) und Fahrgästen bzw. Vertragspartnern im Linienverkehr, bei Sonder- und Eventfahrten sowie im Mietomnibus-/Charterverkehr.
- Für den Linienverkehr gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
a) Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BedBeFV),
b) Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
c) BOKraft,
d) Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. - Diese AGB/ABB ergänzen die vorgenannten Regelwerke. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt und gehen im Kollisionsfall vor.
- Abweichende Bedingungen von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsarten
Die RT erbringt folgende Leistungen:
- Linienverkehr (öffentlich)
Regelmäßige Beförderung nach veröffentlichtem Fahrplan (online) mit eigenem Tarif. - Sonder- und Eventfahrten (öffentlich)
Sonder- und Eventfahrten sind zeitlich oder inhaltlich gesonderte Fahrten (z. B. Themen-, Kultur- oder Tagesfahrten). Diese Fahrten stellen keine Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB dar. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Beförderung der Fahrgäste auf der angekündigten Strecke. Etwaige im Zusammenhang mit der Fahrt angekündigte Programmpunkte, Moderationen, thematische Begleitungen, Verpflegungen oder sonstige Zusatzleistungen erfolgen freiwillig und sind nicht Bestandteil der geschuldeten Beförderungsleistung. Auf deren Durchführung besteht kein Anspruch. Änderungen oder der Entfall solcher Zusatzangebote bleiben vorbehalten, soweit hierdurch der Charakter der Beförderungsleistung nicht wesentlich verändert wird. - Mietomnibus-/Charterverkehr
Beförderung geschlossener Gruppen auf Grundlage individueller vertraglicher Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
- Im Linienverkehr kommt der Beförderungsvertrag mit dem Erwerb eines gültigen Fahrausweises zustande.
- Bei Online-Buchungen kommt der Beförderungsvertrag mit Abschluss des elektronischen Buchungsvorgangs und Bestätigung der Buchung durch das System zustande.
- Bei Sonder- und Eventfahrten kommt der Beförderungsvertrag mit Annahme der Buchung durch die RT zustande. Die Annahme kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
- Bei Charterverträgen kommt der Vertrag durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der RT zustande. Die RT ist an ihr Angebot für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten oder veröffentlichten Preise.
- Bei Sonder- und Eventfahrten ist die Vergütung im Voraus fällig. Ein Anspruch auf Durchführung der Fahrt besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
- Bei Charterverträgen ist mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Restbetrag ist spätestens vor Durchführung der Fahrt zu zahlen.
- Zahlungen können über die jeweils angebotenen Zahlungsarten erfolgen:
a) Online-Buchungsplattform:
i. Debit-/Kreditkarte
ii. PayPal
iii. Rechnung (nach gesonderter Vereinbarung)
b) Zahlung im Fahrzeug:
i. Debit-/Kreditkarte
ii. Apple Pay
iii. Google Pay
Barzahlung ist ausgeschlossen. - Die RT ist berechtigt, einzelne Zahlungsmittel aus sachlichem Grund vorübergehend auszuschließen.
§ 5 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Online-Buchungen
- Für den Erwerb von Tickets über den Online-Shop der RT besteht kein Widerrufsrecht.
- Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum (konkretes Datum und Uhrzeit) vertraglich vorgesehen ist.
- Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen.
- Eine Rückgabe oder kostenfreie Stornierung von online erworbenen Tickets ist daher ausgeschlossen, sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
§ 6 Beförderungsanspruch und Fahrausweise
- Anspruch auf Beförderung besteht ausschließlich mit gültigem Fahrausweis.
- Fahrausweise sind während der gesamten Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontroll- bzw. Betriebspersonal unverzüglich vorzuzeigen.
- Ungültige oder missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden.
- Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis sind verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.
§ 7 Verhalten der Fahrgäste
- Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebs gewährleistet bleiben.
- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
- Insbesondere untersagt sind:
a) Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste
b) Betreten oder Öffnen nicht freigegebener Bereiche
c) Blockieren von Türen oder Sicherheitseinrichtungen
d) Rauchen, offenes Feuer, Waffen oder gefährliche Gegenstände
e) Alkoholkonsum nur zulässig, sofern keine Störung oder Gefährdung entsteht - Personen, die erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises besteht in diesen Fällen nicht.
§ 8 Ausschluss von der Beförderung
- Die RT kann Personen von der Beförderung ausschließen, wenn:
a) die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs gefährdet ist,
b) behördliche Vorschriften entgegenstehen,
c) die zulässige Fahrgastkapazität erreicht ist. - Der Ausschluss kann auch während der Fahrt erfolgen.
§ 9 Beförderung von Tieren
- Tiere werden grundsätzlich nicht befördert.
- Ausnahmen nur nach vorheriger Zustimmung.
- Assistenztiere müssen in jedem Fall vor Fahrtbeginn angemeldet werden.
§ 10 Beförderung von Sachen
- Kleines Handgepäck wird im üblichen Umfang kostenfrei befördert.
- Fahrräder nur bei ausreichender Kapazität und nach vorheriger Vereinbarung.
§ 11 Haftung für Wertgegenstände
- Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, Schmuck, elektronische Geräte) haftet RT nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
- Kunden wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt im Transportbereich zu belassen.
§ 12 Fahrpreise
- Es gelten die jeweils veröffentlichten und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarife der RT.
§ 13 Stornierung
- Linienverkehr:
Stornierung oder Umbuchung erworbener Fahrausweise ist ausgeschlossen. - Sonder- und Eventfahrten:
(a) bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: 25 %
(b) 29–8 Tage vor Fahrtbeginn: 50 %
(c) ab 7 Tage vor Fahrtbeginn oder bei Nichtantritt: 100 %
(d) Nachweis eines geringeren Schadens ist ausdrücklich möglich. - Charterverkehr:
(a) bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: 25 %
(b) 29–11 Tage vor Fahrtbeginn: 50 %
(c) ab 10 Tage vor Fahrtbeginn: 100 %
(d) Nachweis eines geringeren Schadens ist ebenfalls ausdrücklich möglich.
§ 14 Verspätungen, Ausfälle, höhere Gewalt
- Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare technische Defekte, Verkehrsbehinderungen) besteht keine Verpflichtung zur Ersatzbeförderung.
- Bei vollständigem Ausfall der Fahrt wird der gezahlte Fahrpreis erstattet.
- Weitergehende Ansprüche bestehen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
§ 15 Haftung
- Die Haftung der RT richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere PBefG, BOKraft und EU-VO 181/2011.
- RT haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 16 Bild- und Tonaufnahmen
- Mit Vertragsschluss erklären sich die beförderten Personen mit der Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Nutzung auf der eigenen Internetpräsenz und Social-Media-Seiten einverstanden.
- Vor Fahrtbeginn wird darauf hingewiesen.
- Fahrgäste können der Anfertigung oder Veröffentlichung sie betreffender Aufnahmen jederzeit widersprechen.
- Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 17 Fundsachen
- Für Fundsachen gelten die §§ 978–982 BGB.
- Fundsachen sind unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben.
§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt für sämtliche geschlossene Verträge ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist der Sitz der RT.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Amts- bzw. Landgericht in 45130 Essen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB/ABB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Essen, März 2026